Direkt zum Inhalt springen

Periodische Schutzraumkontrolle

Die Hauseigentümer sind verpflichtet, die Schutzräume regelmässig zu unterhalten. In den Weisungen des Bundes ist dies vorgegeben. Bei der Periodischen Schutzraumkontrolle wird der Zustand der Schutzräume kontrolliert, um die Werterhaltung bestehender Infrastruktur sicherzustellen.

Schutzräume dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu privaten Zwecken genutzt werden, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen und der Schutzraum muss innerhalb 24 Stunden einsatzbereit sein.

Die Schutzräume werden alle 6 Jahre auf ihren technischen Zustand überprüft. Die Kontrollen werden vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos. Vor einer Kontrolle sind vom Hauseigentümer folgende Vorbereitungsarbeiten zu treffen:


Beratung in Ausrüstungsfragen zu den periodischen Kontrollen erfolgen durch das Kontrollorgan:
Osterwalder Lehmann Ingenieure und Geometer
Herr Markus Effinger
Alte Landstrasse 248, 8708 Männedorf
Tel. +41 43 388 10 37 
www.olig.ch