Periodische Schutzraumkontrolle
Die Hauseigentümer sind verpflichtet, die Schutzräume regelmässig zu unterhalten. In den Weisungen des Bundes ist dies vorgegeben. Bei der Periodischen Schutzraumkontrolle wird der Zustand der Schutzräume kontrolliert, um die Werterhaltung bestehender Infrastruktur sicherzustellen.
Schutzräume dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu privaten Zwecken genutzt werden, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen und der Schutzraum muss innerhalb 24 Stunden einsatzbereit sein.
Die Schutzräume werden alle 6 Jahre auf ihren technischen Zustand überprüft. Die Kontrollen werden vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos. Vor einer Kontrolle sind vom Hauseigentümer folgende Vorbereitungsarbeiten zu treffen:
- Kellerabteile im Schutzraum, in welchen sich die Aggregate sowie Notausstiege befinden, sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, müssen zugänglich sein.
- Die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können. Allfällig wegnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
- Die Dichtungen an den Fensterdeckeln und Türen müssen sauber und eingesetzt sein.
- Für die Notausstiege mit Splitterschutz sind die Betonlamellen im Schutzraum bereit zu stellen.
- Zur Prüfung der Ventilationsaggregate muss die Kurbel ungehindert gedreht werden können. Auch die elektrischen Ventilationsaggregate haben funktionstüchtig zu sein.
- Wir bitten Sie, die Lüftungsaggregate regelmässig für kurze Zeit in Betrieb zu nehmen, damit Sie sich selber von der Funktionstüchtigkeit der Aggregate überzeugen können und diese nicht bis zur nächsten offiziellen Kontrolle festsitzen.
Beratung in Ausrüstungsfragen zu den periodischen Kontrollen erfolgen durch das Kontrollorgan:
Osterwalder Lehmann Ingenieure und Geometer
Herr Markus Effinger
Alte Landstrasse 248, 8708 Männedorf
Tel. +41 43 388 10 37
www.olig.ch