Direkt zum Inhalt springen

Graffiti und Schmierereien

Konzept zur konsequenten Bekämpfung von Graffitis und Schmierereien 

Die Gemeinde Mönchaltorf verfolgt konsequent die sogenannte "Null-Toleranz-Strategie" im Umgang mit Graffitis und/oder Schmierereien im Dorf. Dabei werden neue Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Anlagen sofort entfernt, um langfristige Erfolge zu erzielen. Die konsequente Entfernung oder das Überstreichen von Graffiti ist aufwändig, macht sich aber bezahlt. Bei konsequenter und zeitnaher Entfernung ist erfahrungsgemäss ein deutlicher Rückgang von Schäden zu verzeichnen.

Verantwortung
Für die Pflege und den Unterhalt der Liegenschaft ist der/die Liegenschaftenbesitzer/in verantwortlich. Graffiti und Schmierereien werden von Gebäudeversicherungen als Vandalismus und damit mutwillige Schäden angesehen. Das führt dazu, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird (sie soll den Verursachenden angelastet werden). Ergänzende Versicherungen können je nach Anbieter und Kanton abgeschlossen werden. Sie zahlen sich in der Regel finanziell jedoch nicht aus – gerade bei grösseren Eigentümern.

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde
Zur möglichst konsequenten Bekämpfung von ungewollten Graffiti und Schmierereien in der Gemeinde Mönchaltorf und nicht zuletzt auch im Sinne eines möglichst gepflegten Ortsbildes unterstützt die Gemeinde Mönchaltorf private Liegenschaftenbesitzer/innen, je nach Höhe des Sachschadens bzw. des finanziellen Aufwandes zur Entfernung des Graffiti und/oder der Schmiererei, mit einem finanziellen Beitrag zwischen CHF 500 und CHF 2'000 pro Objekt und Schadensfall.
Die Bereichsleitung Allgemeine Verwaltung entscheidet nach Prüfung der Unterlagen (siehe unten) im Einzelfall pro Objekt und Schaden über die Höhe der effektiven Kostenbeteiligung der Gemeinde Mönchaltorf.

Vorgehen beim Schadenfall
Wenn der/die private Liegenschaftenbesitzer/in auf Sprühereien oder Schmierereien an ihrer Liegenschaft aufmerksam wird, sollte diese rasch entfernt werden, damit Folgeverschmierungen ausbleiben.
Der/die Liegenschaftenbesitzer/in hat vor der Reinigung (Übermalung) unbedingt ein gutes Foto des Schadens zu machen. Zudem hat der/die private Liegenschaftenbesitzer/in bei der Kantonspolizei in Uster, 058 648 65 50 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt zu erstatten.
Anschliessend kann ein qualifiziertes Malergeschäft nach Wahl zur Behebung des Schadens beauftragt werden.
Für die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde hat der/die Liegenschaftenbesitzer/in innert drei Monaten das ausgefüllte Schadenformular mit folgenden Unterlagen und Angaben der Gemeindeverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf einzureichen:

Die Gemeinde Mönchaltorf wird den gesprochenen Betrag dann innert weniger Tage der/dem Liegenschaftenbesitzer/in überweisen.

Konzept zur konsequenten Bekämpfung von Graffitis und Schmierereien [pdf, 126 KB]

real estate