Adressauskünfte
Adressauskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliche Anfrage erteilt. (Massgebend dafür ist das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister MERG und das Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG). Der Grund der Anfrage muss dargelegt werden.
Einfache Auskunft
Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
Für eine einfache Auskunft ist kein Interessennachweis erforderlich. Die Kosten dafür betragen Fr. 15.00.
Erweiterte Auskunft
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 39 Abs. 2 GG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt werden folgende Daten bekannt gegeben:
Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Für eine erweiterte Auskunft ist ein Interessennachweis erforderlich (Schuldschein, Kreditkartenantrag etc.). Die Kosten dafür betragen Fr. 30.00.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden an Privatpersonen keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Inhalt blockiert
Die hier anzuzeigenden Inhalte stammen von einer externen Quelle. Der Dienst setzt sogenannte Cookies ein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Zustimmung zu den Cookie-Einstellungen des Dienstes «Externe Inhalte» aus der Rubrik «Inhalt von externen Quellen» erforderlich.
zurück zum Bereich Einwohnerkontrolle