Direkt zum Inhalt springen

Todesfall - nützliche Tipps

Welche Formalitäten sind zu erledigen?

  • Als erstes ist ein Arzt zu rufen. Dieser muss den Tod bestätigen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann darf eine Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs in die Wege geleitet werden. Die Überführung zu veranlassen ist Sache des Bestattungsamtes der Wohngemeinde der/s Verstorbenen.
  • Informieren Sie das Bestattungsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen so bald wie möglich, spätestens aber innert 2 Tagen, über den Todesfall.
    Das Bestattungsamt kann Ihnen weiterhelfen und regelt mit Ihnen zusammen die weiteren Schritte. Die Meldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für die Aufnahme der Personalien bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:

    - ärztliche Todesbescheinigung
    - Todesmeldung der Spital- oder Heimverwaltung (falls nicht zu Hause verstorben)
    - Schriftenempfangsschein
    - Identitätskarte und Pass (wenn vorhanden)
    - Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
     
  • Das Datum der Bestattung sowie die genaue Zeit wird vom Bestattungsamt in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Diese darf frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall erfolgen. Eine Erdbestattung muss jedoch innerhalb von einer Woche stattfinden.
  • Das Bestattungsamt trifft die erforderlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Bestattung. Auch nennen wir Ihnen den für die Abdankung zuständigen Pfarrer.

Folgende Punkte müssen bei der Besprechung mit dem Bestattungsamt vereinbart werden:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
  • Ist allenfalls ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde deponiert?
  • Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht?
  • Wird die Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie ? (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in ein bestehendes Grab)
  • Wird die Bestattung auf dem Friedhof in Mönchaltorf stattfinden oder anderswo?
  • Soll eine Abdankung in der Kirche Mönchaltorf stattfinden oder anderswo?

Was ist nach der Besprechung mit dem Bestattungsamt im Weiteren zu tun?

  • Mit dem Pfarrer Kontakt aufnehmen um die kirchliche Abdankung zu besprechen.
  • Todesanzeigen und Leidzirkulare zum Druck geben (stellen Sie eine Adressliste zusammen). Die amtliche Todesanzeige im Zürcher Oberländer wird vom Bestattungsamt übermittelt.
  • Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbände und Arbeitgeber der verstorbenen Person.
  • Allfälliger Blumenschmuck (z.B. für die Kirche oder die Aufbahrungshalle im Friedhof Räbacher) und Kränze (fürs Grab) in Auftrag geben.
  • Verständigen sie Versicherungen, wie AHV, Pensionskasse, Krankenkasse, etc.
  • Hat die verstorbene Person ein Testament hinterlassen, so ist für die Eröffnung desselben das Bezirksgericht des Wohnortes des/der Verstorbenen zuständig
  • Regelung der Grabpflege: Nähere Informationen darüber erhalten sie bei der Bau- und Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde Mönchaltorf

zurück zum Bestattungsamt

Zuständige Abteilung